Um eine verstärkte Dynamik in den Wärmemarkt der erneuerbaren Energien zu bringen, verstärkt das Bundesumweltministerium ab sofort seine Aktivitäten bei der Förderung der Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien.
Für die Holzpelletlagerung sollten Regeln beachtet werden, um eine Konzentration schädlicher Gase zu vermeiden. Bei Verbrennungsvorgängen zur Wärmeerzeugung durch Heizungen tritt im Normalfall kein Risiko auf. Allerdings kann es im Falle von unsachgemäßer/fehlerhafter Lagerung und Bedienung in der Umgebung von Feuer-/Lagerstätten zu erhöhten Konzentrationen von Abgasen in der Atemluft kommen. Der Deutsche Energieholz- und Pellet-Verband hat in Kooperation mit dem TÜV Rheinland Sicherheitsratschläge für Pellet-Lageranlagen mit Lagermengen bis 10 Tonnen erarbeitet sowie einen Flyer zum Thema „Sicherheit und Warnschilder“ publiziert.
Der Preis für eine Tonne Holzpellets liegt in Nordrhein-Westfalen im Mittelwert bei ca. 243,58 Euro (Februar 2011, Quelle: C.A.R.M.EN e.V.). Beim Kauf von Holzpellets für Privathaushalte sollte darauf geachtet werden, dass die Pellets nach DINplus oder ENplus (A1) zertifiziert sind. Nur so kann gewährleistet werden, dass der Brennstoff einer optimalen Qualität entspricht und ein fehlerfreier Betrieb der Anlage gewährleistet ist.
In Zukunft sollen europaweit einheitliche Holzpellets zur Verfügung stehen. Die Europäischen Norm für Holzpellets (EN 14961-2) ist auf dem Weg die bisherigen nationalen Normen abzulösen.
Die EnergieAgentur.NRW führte in Kooperation mit dem Fachverband Sanitär Heizung Klima NRW eine Weiterbildung für öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständigen zum Thema "Heizen mit Holzpellets" durch. "Diese Schulung von öffentlich vereidigten Sachverständigen im Handwerkswesen, die speziell im Holzpelletbereich geschult sind, ist bundesweit einmalig", erklärt Dr. Frank-Michael Baumann, Geschäftsführer der EnergieAgentur.NRW. Die Sachverständigen werden vor allem bei technischen Problemen herangezogen.
Für Holzheizungen, Kaminöfen und andere kleine Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe gelten in Zukunft strengere Umweltauflagen. Am 22. März 2010 trat die Novelle der ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (1. BImSchV) in Kraft. Damit werden die gesetzlichen Grenzwerte für Emissionen aus kleinen und mittleren Heizungsanlagen dem Stand der Technik angepasst und so ein wesentlicher Beitrag zur Reduzierung der Feinstaubemissionen aus Kleinfeuerungsanlagen erreicht.
Online Tools | Publikationen | Newsletter
© 2012 EnergieAgentur.NRW
Hier finden Sie Unternehmen für Ihr Anliegen rund um das Thema "Heizen mit Holzpellets".
Nutzung der Social-Media-Dienste
Wir freuen uns, wenn die Nutzer unserer Website Inhalte auf Twitter, Facebook und Google+ empfehlen. Zu diesem Zweck werden von den Anbietern dieser Plattformen entsprechende Buttons zur Verfügung gestellt.
Durch die Einbindung dieser Buttons werden bereits beim Aufruf einer Seite Daten an Twitter, Facebook und Google+ übertragen, ohne dass Besucher der Seite dem ausdrücklich zugestimmt haben. Neben der Webadresse der besuchten Seite wird auch eine Kennung übertragen, die eine direkte Verknüpfung zwischen dem Besucher der Website und dessen Profil, zum Beispiel auf Facebook, ermöglicht. Ob darüber hinaus weitere Daten übermittelt werden, teilen die genannten Social-Media-Dienste nicht mit.
Um die ungewollte Weitergabe von Benutzerdaten an Twitter, Facebook und Google+ zu verhindern, sind daher die Social-Media-Dienste auf den Websites der EnergieAgentur.NRW standardmäßig deaktiviert. Es werden also keine Daten an Dritte übermittelt, ohne dass Sie dem zugestimmt haben. Erst wenn Sie die Social-Media-Dienste aktiviert und damit Ihre Zustimmung zur Kommunikation mit Facebook, Google+ und Twitter erklärt haben, werden die Buttons auf unserer Website aktiv und stellen die Verbindung mit den Diensten her.
Anschließend können Sie Artikel-Empfehlungen über Twitter, Facebook und Google+ verschicken.
Die Social-Media-Dienste lassen sich auf dieser Seite dauerhaft aktivieren und deaktivieren.