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Große Bioenergieanlagen

Mit großen Bioenergieanlagen sind hier Anlagen im Bereich von 0,1 bis 10 MW gemeint, insbesondere auch solche, die einen hohen Organisationsaufwand mit sich tragen. Die enormen Organisations- und Finanzierungsfragen stellen ein großes Hemmnis bei der Umsetzung eines Biomasseprojektes dar.

Bei Bioenergieträgern ist die Brennstoffverfügbarkeit in der Regel kaum nach den gängigen Marktstrukturen organisiert wie im Bereich der fossilen Energieträger. Um eine gesicherte Verfügbarkeit des Brennstoffs in Menge und Qualität zu sichern, zählt die Erschließung der regionalen Quellen mit zu den entscheidenden Organisationsaufgaben eines Bioenergieprojektes.

Die Stromerzeugung, die nach dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) gefördert wird, stellt einen nicht zu unterschätzenden zusätzlichen finanziellen und organisatorischen Mehraufwand dar.
  
Projektstruktur

Die Projektstruktur eines Bioenergieprojektes stellt das Beziehungsgeflecht der Beteiligten dar. Durch die schriftliche Festlegung der Projektbeteiligten und ihrer Aufgaben, die Wahl geeigneter Organisations- und Unternehmensformen und die Ausgestaltung der Beziehungen der Partner untereinander kommt ein übergreifendes in sich geschlossenes Vertragswerk zustande. Zu unterscheiden ist die Realisierungs- und die Betriebsphase, wie auf der folgenden Abbildung zu sehen ist.

(Quelle: Fichtner In: Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. (FNR), Eltrop et al. 2007 – Leitfaden Bioenergie)

Beteiligte und deren Funktion

Beteiligte eines Bioenergieprojektes sind oder können sein:

  • Brennstofflieferanten
  • Betreiber / Eigentümer
  • Anlagenbetriebsführer
  • Energieabnehmer (Wärme, Strom)
  • Finanzierungspartner Fördermittelgeber
  • Genehmigungsbehörde
  • Planer
  • Anlagenlieferanten

Brennstofflieferant: Potentielle Brennstofflieferanten sind frühzeitig in die Projektentwicklung mit einzubeziehen. Sie legen fest, welche Biomasse geliefert werden kann und wie viel verfügbar ist. Eine Absichtserklärung oder ein Vorvertrag sorgt für eine verlässliche Bindung von Anlagenbetreiber und Biomasselieferanten. Damit steht fest, welche Qualität an Biomasse geliefert werden kann, was schon eine erste Eingrenzung der Anlagentechnik zulässt.

  • Organisation der Brennstoffbeschaffung
   
Betreiber / Eigentümer: Der Betreiber beziehungsweise Eigentümer der Bioenergieanlage kann eine Einzelperson, aber auch eine Gesellschaft sein. Der Betreiber ist verantwortlich für die Finanzierung, den Bau, den Betrieb und die Sicherstellung der Brennstoffversorgung.

Anlagenbetriebsführer:
Die Betriebsführung kann dem Eigentümer der Anlage oder einer Betreibergesellschaft beispielsweise eines Energieversorgungsunternehmens unterliegen. Der Betrieb der Anlage erfordert entsprechendes Fachwissen, um den ordnungsgemäßen Betrieb sowie die regelmäßige Wartung sicherzustellen. Der Anlagenbetriebsführer übernimmt häufig auch die Vermarktung und die Netzbetriebsführung des Wärmenetzes.

Finanzierungspartner und Förderinstitutionen: Die Finanzierungspartner sind für die Erstfinanzierung der Anlage und eventuell auch für das noch aufzubauende Wärmenetz zuständig. Für Bioenergieprojekte stehen verschiedene Fördermittel auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene zur Verfügung.

Genehmigungsbehörde: Die Genehmigungsbehörde erstellt die erforderlichen Genehmigungen zum Bau und Betrieb der Anlage. Je nach Brennstoff und Anlagenleistung wird nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz ein vereinfachtes oder ein förmliches Genehmigungsverfahren benötigt. Die Genehmigungsbehörde ist nicht vertraglich gebunden, daher ist eine frühzeitige Einbindung wichtig.

Planer: Dem Planer fallen die Vor-, Entwurfs- und Genehmigungsplanung sowie die  Ausführungsplanung, die Ausschreibung, die Vergabe, Koordinierung und Qualitätskontrolle zu. Eventuell kann er auch bei der Projektbewertung und -entwicklung sowie der Fördermittelakquisition eingebunden werden. Bei großen Projekten arbeiten mehrere Planer aus den verschiedenen Fachrichtungen zusammen. Auf dem Markt sind auch Komplettlösungen erhältlich, diese bedeuten aber den Verzicht auf eine individuelle Lösung.

Anlagenlieferanten: Nach Vorgabe des Planers werden in der Regel mehrere Firmen beauftragt, die nötigen Anlagenteile zu beschaffen und die Anlage zu errichten. Optional kann die gesamte Anlage auch von einem Generalunternehmen errichtet werden. Dies erleichtert die Organisation, allerdings reduziert das den Einfluss des Kunden auf die verwendeten Anlagenkomponenten erheblich.
  

Projektablauf

Am Beginn eines Projektes steht die Idee, eine Bioenergieanlage zu errichten. Diese muss durch eine Projektskizze konkretisiert werden, in mehreren Durchläufen sollte dabei eine wirtschaftlich günstige Lösung gefunden werden, siehe oben stehende Grafik (Quelle: Fichtner In: Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. (FNR), Eltrop et al. 2007 – Leitfaden Bioenergie). Ist das Ergebnis der Projektskizze positiv, so kann mit der Vorbereitung der Umsetzung begonnen werden, beispielsweise mit der Abgabe der  Förderanträge. Anschließend folgt die Umsetzung mit dem Erarbeiten einer detaillierten Machbarkeitsstudie, der Planung, Genehmigung, Ausschreibung und der Errichtung.
  

Weitere Informationen

  • Initialberatung der EnergieAgentur.NRW
  • Leitfaden Bioenergie Eine ausführliche Broschüre der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V., Kapitel 7, 8 und 9 befassen sich mit der Organisation, der Projektbeurteilung und Durchführung eines Bioenergieprojektes.
  • QM Holzheizwerke Darin finden sich gesammelte Erfahrungen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz zu Qualitätssicherung bei der Planung von Holzheizwerken.
  • Handreichung Biogasgewinnung und -nutzung Eine umfassende Broschüre der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V., Kapitel 7 befasst sich mit den rechtlichen und administrativen Rahmenbedingungen.

 

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