
Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die förderpolitischen Aktivitäten zur Energiepolitik im Land NRW in dem Programm progres.nrw gebündelt. Teil dieses Programms ist die Richtlinie zur Förderung der Rationellen Energieverwendung, der Regenerativen Energien und des Energiesparens, die nunmehr auch die Förderung der Nah- und Fernwärme berücksichtigt.
Die aktuelle Förderrichtlinie ist im April 2012 erschienen und gilt bis zum 31.12.2015. Anträge können jedes Jahr im Zeitraum vom 4. Februar bis zum 5. November gestellt werden.
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