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Regelungen in Bezug auf Rückstände und Abfallstoffe

In Bioenergieanlagen fällt Asche oder ausgefaultes Substrat an. Ob und wie diese Stoffe weiter verwendet werden können, regelt das Kreislaufwirtschaftsgesetz. Das Düngemittelgesetz und die dazugehörigen Verordnungen bestimmen den Umgang mit ausgefaultem Substrat.
 

  • Kreislaufwirtschaftsgesetz Zweck des Gesetzes ist die Förderung der Kreislaufwirtschaft zur Schonung der natürlichen Ressourcen und die Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen.
        
  • Düngemittelgesetz

  • Düngeverordnung (DüV) Verordnung über die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln nach den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis beim Düngen.
     
  • Düngemittelverordnung (DüMV) Verordnung über das Inverkehrbringen von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln.
      
  • Abfallablagerungsverordnung Verordnung über die umweltverträgliche Ablagerung von Siedlungsabfällen. Sie regelt unter anderem die „Anforderungen an die Ablagerung mechanisch-biologisch behandelter Abfälle“ (§ 4).

 

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