News vom 02.08.2012
Energieeffizienz wird in Zukunft ein noch wichtigerer Maßstab für die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Industrie sein. Die Bundesregierung hat sich in ihrem Energiekonzept das Ziel gesetzt, Anreize für die Ausschöpfung von Effizienzpotentialen in der deutschen Industrie zu schaffen. Der gestern im Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf zur Änderung des Energiesteuer- und Stromsteuergesetzes setzt dieses Ziel konsequent um.
Der Gesetzentwurf beinhaltet eine Nachfolgeregelung für den so genannten Spitzenausgleich für einen Zeitraum von 10 Jahren ab dem 1. Januar 2013. Es werden die zum Jahresende 2012 auslaufenden und in § 55 Energiesteuergesetz und § 10 Stromsteuergesetz in Sonderfällen gewährten Steuerbegünstigungen für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes zwar im bisherigen Umfang, jedoch unter veränderten Anforderungen an die betroffen Wirtschaftszweige fortgeführt. Der Gesetzesentwurf setzt für die Gewährung einer Steuerbegünstigung zukünftig eine Erhöhung der Energieeffizienz voraus. In Übereinstimmung mit dem aktuellen Energiekonzept der Bundesregierung legt der Gesetzentwurf als Gegenleistung für die Gewährung der Steuerbegünstigung klare Energieeinsparziele fest und verlangt den Unternehmen damit spürbare Anstrengungen zur Erhöhung der Energieeffizienz ab.
Weiterführende Informatioen entnehmen Sie bitte den Dokumenten im Anhang bzw. unter diesem Link.
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| 1.8.2012 - Stromsteuer Anlage Vereinbarung [4.034,25 kb] |
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| 1.8.2012 - Stromsteuer Gesetz [109,24 kb] |
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| Beschluss Bundeskabinett [62,71 kb] |
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