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Contracting für öffentliche Gebäude

Brgerhaus einer NRW-Kommune

In NRW eignen sich aufgrund ihrer Größe schätzungsweise 20.000 öffentliche Gebäude für Contracting-Modelle: Schulen und Universitäten, Krankenhäuser, Sportstätten, Verwaltungs- und Betriebsgebäude, Museen, Theater und weitere. Hinzu kommen vielerorts veraltete und ineffiziente Straßenbeleuchtungssysteme.

Durch den anhaltenden Sparkurs ist vielerorts ein erheblicher Investitionsstau bei öffentlichen Gebäuden oder Anlagen festzustellen. Immer häufiger muss der Nutzungszweck aufgrund der gravierenden Mängel insgesamt in Frage gestellt werden.

Eine Option, die zukünftige Nutzung sicherzustellen, können Öffentlich-Private-Partnerschaften (ÖPP oder englisch: PPP) sein. Auch Contracting-Modelle gehören in diese Kategorie öffentlich-privater Kooperationen, stellen aber eine eigenständige Variante dar.
   

Für Interessierte:

  • Homepage der Public-Private-Partnership-Initiative NRW


Contracting beschränkt sich im Unterschied zu Hochbau- oder Infrastrukturprojekten jedoch auf die Nutzenergieerzeugungs- und -verteilungsanlagen in Gebäuden und Liegenschaften. Insofern kann Contracting auch als "idealer Einstieg" in die Thematik ÖPP/PPP betrachtet werden: Erfahrungen, die hier im überschaubaren Bereich gemacht werden, können öffentlichen Entscheidungsträgern bei ggf. späteren, umfangreichere Projekten zu Gute kommen.

Grundsätzlich eignen sich für öffentliche Gebäude alle Contracting-Varianten einschließlich individueller Kombinationen. Eine Entscheidung, welche Contracting-Variante letztendlich am geeignetsten erscheint, bedarf immer einer individuellen Betrachtung.

 

Projektablauf

In Abhängigkeit von der gewählten Contracting-Variante gilt es den Schwerpunkt des Gesamtauftrages festzustellen und das passende Ausschreibungsverfahren auszuwählen.

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Ausschreibung & Vergabe

Im Unterschied zu privatwirtschaftlichen Unternehmen sind öffentliche Auftraggeber bei der Angebotseinholung und der Auftragsvergabe an die Einhaltung formeller Vergaberichtlinien (VOB/A, VOF und VOL/A) gebunden.

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Contracting und Haushaltsrecht NRW

NRW-Kommunen, die Contracting-Modelle umsetzen möchten, müssen die haushaltsrechtliche Einordnung und Handhabung gemäß Landeshaushaltsordnung und Gemeindeordnung berücksichtigen. Im Unterschied zu einigen anderen Bundesländern gibt es in NRW keine grundsätzliche Genehmigungspflicht.

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Projektbeispiele

Auf den folgenden Seiten finden Sie Informationen zu Contracting-Projekten in öffentlichen Gebäuden.

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Weitere Informationen

Hier finden Sie weitere Informationen der EnergieAgentur.NRW über Contracting für öffentliche Auftraggeber.

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