Empfehlungen, wie ein Contractingprojekt in einem Krankenhaus idealerweise umgesetzt wird, hängen zunächst einmal von der Art der Trägerschaft des Krankenhauses ab: Befindet sich das Haus in öffentlicher Trägerschaft, so müssen bei der Angebotseinholung und der Auftragsvergabe die formellen Vergaberichtlinien (VOB/A für Bauleistungen, VOF für freiberufliche Leistungen, VOL/A für sonstige Leistungen) eingehalten werden.
Im Unterschied hierzu sind kirchliche und privatwirtschaftliche Krankenhäuser im Regelfall nicht an formelle Bedingungen zur Angebotseinholung gebunden: Hier kann wie in einem gewerblichen Unternehmen frei verhandelt werden.
Die richtige Projektvorbereitung
Die Bedeutung der Projektvorbereitung wird im Vorfeld vielfach unterschätzt. In dieser Phase findet aber häufig die Weichenstellung für den künftigen Erfolg bzw. Misserfolg eines Contracting-Vorhabens statt. Insofern sollte der Contractingkunde besonderes Augenmerk auf diese erste Phase legen. Mit einer allzu pauschalen Angebotseinholung sollte eine Abfrage von Contracting-Leistungen nicht gestartet werden – zumindest nicht, wenn mehrere Contractoren angefragt und die Angebote mit der Option der eigenen Umsetzung verglichen werden sollen.
Auch unverbindlich eingereichte Angebote von Contractoren stellen interessierte Contractingkunden vor Entscheidungsprobleme, da hier keine entsprechende Projektvorbereitung stattgefunden hat. Gelegentlich werden zumindest im Nachhinein Projektziele definiert und die Anbieter nachträglich aufgefordert, ihre Angebote entsprechend anzupassen. Viel häufiger wird leider das „Kapitel Contracting“ wegen der unerwarteten Komplexität bis auf weiteres zurückgestellt.
Weil es sich bei Contracting-Vorhaben im Regelfall um Projektgrößen handelt, deren Investitionsvolumen im sechs- bis siebenstelligen Euro-Bereich liegen, erscheint es grundsätzlich sinnvoll, eine geeignete Projektsteuerrunde einzurichten, die die Gestaltung des Projektablaufes übernimmt.
Auch Krankenhäuser in kirchlicher und privatwirtschaftlicher Trägerschaft können sich selbstverständlich inhaltlich an die ausführlichen Leitfäden für die Zielgruppe der öffentlichen Auftraggeber anlehnen.
Online Tools | Publikationen | Newsletter
© 2013 EnergieAgentur.NRW
Grundlegende Hinweise zum Contracting und Beispiele erfolgreicher Contractingprojekte aus NRW
Ziel der Energieeffizienzoffensive „NRW spart Energie“ ist es, den Primärenergieverbrauch bis zum Jahr 2020 um mindestens 20 Prozent zu senken.
Nutzung der Social-Media-Dienste
Wir freuen uns, wenn die Nutzer unserer Website Inhalte auf Twitter, Facebook und Google+ empfehlen. Zu diesem Zweck werden von den Anbietern dieser Plattformen entsprechende Buttons zur Verfügung gestellt.
Durch die Einbindung dieser Buttons werden bereits beim Aufruf einer Seite Daten an Twitter, Facebook und Google+ übertragen, ohne dass Besucher der Seite dem ausdrücklich zugestimmt haben. Neben der Webadresse der besuchten Seite wird auch eine Kennung übertragen, die eine direkte Verknüpfung zwischen dem Besucher der Website und dessen Profil, zum Beispiel auf Facebook, ermöglicht. Ob darüber hinaus weitere Daten übermittelt werden, teilen die genannten Social-Media-Dienste nicht mit.
Um die ungewollte Weitergabe von Benutzerdaten an Twitter, Facebook und Google+ zu verhindern, sind daher die Social-Media-Dienste auf den Websites der EnergieAgentur.NRW standardmäßig deaktiviert. Es werden also keine Daten an Dritte übermittelt, ohne dass Sie dem zugestimmt haben. Erst wenn Sie die Social-Media-Dienste aktiviert und damit Ihre Zustimmung zur Kommunikation mit Facebook, Google+ und Twitter erklärt haben, werden die Buttons auf unserer Website aktiv und stellen die Verbindung mit den Diensten her.
Anschließend können Sie Artikel-Empfehlungen über Twitter, Facebook und Google+ verschicken.
Die Social-Media-Dienste lassen sich auf dieser Seite dauerhaft aktivieren und deaktivieren.