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Projektablauf für Krankenhäuser

Empfehlungen, wie ein Contractingprojekt in einem Krankenhaus idealerweise umgesetzt wird, hängen zunächst einmal von der Art der Trägerschaft des Krankenhauses ab: Befindet sich das Haus in öffentlicher Trägerschaft, so müssen bei der Angebotseinholung und der Auftragsvergabe die formellen Vergaberichtlinien (VOB/A für Bauleistungen, VOF für freiberufliche Leistungen, VOL/A für sonstige Leistungen) eingehalten werden.    

Im Unterschied hierzu sind kirchliche und privatwirtschaftliche Krankenhäuser im Regelfall nicht an formelle Bedingungen zur Angebotseinholung gebunden: Hier kann wie in einem gewerblichen Unternehmen frei verhandelt werden.

Die richtige Projektvorbereitung

Die Bedeutung der Projektvorbereitung wird im Vorfeld vielfach unterschätzt. In dieser Phase findet aber häufig die Weichenstellung für den künftigen Erfolg bzw. Misserfolg eines Contracting-Vorhabens statt. Insofern sollte der Contractingkunde besonderes Augenmerk auf diese erste Phase legen. Mit einer allzu pauschalen Angebotseinholung sollte eine Abfrage von Contracting-Leistungen nicht gestartet werden – zumindest nicht, wenn mehrere Contractoren angefragt und die Angebote mit der Option der eigenen Umsetzung verglichen werden sollen.
   
Auch unverbindlich eingereichte Angebote von Contractoren stellen interessierte Contractingkunden vor Entscheidungsprobleme, da hier keine entsprechende Projektvorbereitung stattgefunden hat. Gelegentlich werden zumindest im Nachhinein Projektziele definiert und die Anbieter nachträglich aufgefordert, ihre Angebote entsprechend anzupassen. Viel häufiger wird leider das „Kapitel Contracting“ wegen der unerwarteten Komplexität bis auf weiteres zurückgestellt.
  
Weil es sich bei Contracting-Vorhaben im Regelfall um Projektgrößen handelt, deren Investitionsvolumen im sechs- bis siebenstelligen Euro-Bereich liegen, erscheint es grundsätzlich sinnvoll, eine geeignete Projektsteuerrunde einzurichten, die die Gestaltung des Projektablaufes übernimmt.
    
Auch Krankenhäuser in kirchlicher und privatwirtschaftlicher Trägerschaft können sich selbstverständlich inhaltlich an die ausführlichen Leitfäden für die Zielgruppe der öffentlichen Auftraggeber anlehnen.   

 

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