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Förderprogramme & Contracting

Contracting-Modelle konnten sich auf dem Energiedienstleistungssektor nur deshalb etablieren, weil sie den Kunden zum einen organisatorisch entlasten, zum anderen sich aber auch als finanziell vorteilhaft erwiesen haben.

Anders formuliert: Erfolgreich am Markt tätige Contractoren handeln konsequent wirtschaftlich, da ihre Leistungen in einem ständigen Vergleich zur klassischen Eigenregielösung stehen. Um dieses Ziel einer maximalen Wirtschaftlichkeit zu erreichen, greifen sie – unter wesentlicher Berücksichtigung der laufenden Betriebskosten – auf moderne und effiziente, aber insgesamt markterprobte Technik zurück.

Öffentliche Förderprogramme im Energie- und Umweltbereich haben in der Regel umweltpolitische Zielsetzungen: So fördern sie beispielsweise die Entwicklung oder auch Verbreitung neuer umweltschonender Technologien zur Energieerzeugung durch Zuschüsse oder zinsgünstige Darlehen. Ohne eine entsprechende Förderung hätten viele sinnvolle technische Entwicklungen geringere Chancen, eine entsprechende Marktreife und damit Wirtschaftlichkeit zu erlangen.
 

Eigenständige Contracting-Förderung nicht erforderlich

Contracting als Betreiber- und Finanzierungsmodell bedarf grundsätzlich keiner separaten Förderung: Contracting muss, um auf Dauer erfolgreich zu sein, per se wirtschaftlich sein. Aus diesem Grund existieren auf Bundes- und Länderebene in Deutschland auch kaum eigenständige „Contracting-Förderprogramme“.
 

Tendenz: Contracting ist anerkannte Umsetzungsalternative

Es ist vielmehr zu beobachten, dass bestehende Förderprogramme Contracting-Modelle zunehmend als gleichwertige Umsetzungsalternative zur Eigenfinanzierung durch den Gebäudeeigentümer anerkennen. Anstelle des Gebäudeeigentümers können somit auch Contractoren Mittel aus öffentlichen Förderprogrammen beantragen.


Förderprogramme auch für Contractingvorhaben:


Bundesweite Programme:

  • KfW-Programm Nr. 216: Kommunal Investieren Premium - Energieeffiziente Stadtbeleuchtung
  • KfW-Programm Nr. 148: IKU - KfW-Investitionskredit Kommunale Unternehmen
  • KfW-Programm Nr. 240, 241: KfW-Umweltprogramm
  • KfW-Programm Nr. 242, 243, 244: KfW-Energieeffizienzprogramm
  • KfW-Programm Nr. 153: Energieeffizient Bauen
  • KfW-Programm Nr. 151: Energieeffizient Sanieren - Kredit
  • KfW-Programm Nr. 152: Energieeffizient Sanieren - Einzelmaßnahme
  • KfW-Programm Nr. 271, 281: Erneuerbare Energien - Premium



Voraussetzungen bei den KfW-Programmen sind, dass

  • der jeweilige Investor (Contractor) in dem Programm antragsberechtigt ist
     
  • es sich um ein in dem jeweiligen Förderprogramm förderfähiges Vorhaben handelt
     
  • die Investition im wirtschaftlichen Risiko des Contractors liegt. Der Contractor ist Investor und Betreiber der Anlage
     
  • die Laufzeit des Contracting-Vertrages nicht kürzer sein darf als die Laufzeit des Förderkredites.

Zu guter Letzt: Contractoren als Anlageneigentümer und -betreiber haben selbstverständlich Anspruch auf die gesetzlich garantierten Einspeisevergütungen aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) sowie dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG).

 

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