Contracting-Modelle konnten sich auf dem Energiedienstleistungssektor nur deshalb etablieren, weil sie den Kunden zum einen organisatorisch entlasten, zum anderen sich aber auch als finanziell vorteilhaft erwiesen haben.
Anders formuliert: Erfolgreich am Markt tätige Contractoren handeln konsequent wirtschaftlich, da ihre Leistungen in einem ständigen Vergleich zur klassischen Eigenregielösung stehen. Um dieses Ziel einer maximalen Wirtschaftlichkeit zu erreichen, greifen sie – unter wesentlicher Berücksichtigung der laufenden Betriebskosten – auf moderne und effiziente, aber insgesamt markterprobte Technik zurück.
Öffentliche Förderprogramme im Energie- und Umweltbereich haben in der Regel umweltpolitische Zielsetzungen: So fördern sie beispielsweise die Entwicklung oder auch Verbreitung neuer umweltschonender Technologien zur Energieerzeugung durch Zuschüsse oder zinsgünstige Darlehen. Ohne eine entsprechende Förderung hätten viele sinnvolle technische Entwicklungen geringere Chancen, eine entsprechende Marktreife und damit Wirtschaftlichkeit zu erlangen.
Eigenständige Contracting-Förderung nicht erforderlich
Contracting als Betreiber- und Finanzierungsmodell bedarf grundsätzlich keiner separaten Förderung: Contracting muss, um auf Dauer erfolgreich zu sein, per se wirtschaftlich sein. Aus diesem Grund existieren auf Bundes- und Länderebene in Deutschland auch kaum eigenständige „Contracting-Förderprogramme“.
Tendenz: Contracting ist anerkannte Umsetzungsalternative
Es ist vielmehr zu beobachten, dass bestehende Förderprogramme Contracting-Modelle zunehmend als gleichwertige Umsetzungsalternative zur Eigenfinanzierung durch den Gebäudeeigentümer anerkennen. Anstelle des Gebäudeeigentümers können somit auch Contractoren Mittel aus öffentlichen Förderprogrammen beantragen.
Förderprogramme auch für Contractingvorhaben:
Bundesweite Programme:
Voraussetzungen bei den KfW-Programmen sind, dass
Zu guter Letzt: Contractoren als Anlageneigentümer und -betreiber haben selbstverständlich Anspruch auf die gesetzlich garantierten Einspeisevergütungen aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) sowie dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG).
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Grundlegende Hinweise zum Contracting und Beispiele erfolgreicher Contractingprojekte aus NRW
Ziel der Energieeffizienzoffensive „NRW spart Energie“ ist es, den Primärenergieverbrauch bis zum Jahr 2020 um mindestens 20 Prozent zu senken.
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