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Straßenbeleuchtung

Allein im Bereich der öffentlichen Straßenbeleuchtung mit seinen etwa 9 Mio. Leuchten kann von einem Einsparpotential von 1,7 Milliarden Kilowattstunden oder 260 Millionen € pro Jahr ausgegangen werden.
Neben dem Einsatz moderner Leuchten mit lichtlenkenden Optiken und effizienten Entladungslampen werden zunehmend auch LED-Leuchten in Wohn- und Nebenstraßen sowie im Innenstadtbereich installiert.
 
Auch für Straßenleuchten gelten die neuen strengeren Richtlinien der EU:  Ab April 2015 werden EU-weit keine ineffizienten Quecksilberdampf-Hochdrucklampen (HME-Lampen) und auch (fast) keine der aktuell erhältlichen Austauschlampen  (HSE-Lampen, „Plug-Ins“) mehr verkauft werden dürfen.

Dies kann vor allem in denjenigen Kommunen zu einem verstärkten Investitionszwang in den nächsten Jahren führen, die noch einen großen Altleuchtenbestand mit diesem nach wievor stark verbreiteten Lampentyp (in Deutschland: ca. 30% Lampenanteil) betreiben. Denn neben den Leuchtmitteln wird auch der Elektroblock bzw. bei älteren Anlagen teilweise sogar die gesamte Leuchte ausgetauscht werden müssen.            

Auch im Bereich der Straßenbeleuchtung haben sich in den letzten Jahren unterschiedliche Contracting- und ÖPP-Modelle entwickelt, die sich von den seit Jahrzehnten üblichen Straßenbeleuchtungsverträgen teilweise deutlich unterscheiden, z.B.

  • Einspar-Contracting
  • Lichtliefer-Contracting
  • ÖPP-Verträge

Als wesentliche Unterschiede zu den althergebrachten Straßenbeleuchtungs-verträgen, die vielerorts seit Jahrzehnten zusammen mit den örtlichen Stromkonzessionsverträgen vergeben wurden, beinhalten neuere Vertragsformen neben dem (optionalen) Strombezug, der Instandhaltung und Betriebsführung der Beleuchtungsanlagen vor allem auch Aufgaben der Planung und Finanzierung von Modernisierungsmaßnahmen sowie verbindliche Einspar- oder Effizienzgarantien. 

 

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