Willkommen bei der EnergieAgentur.NRW

Link zur Startseite der EnergieAgentur.NRW
Start EA.NRW Sitemap Kontakt Anfahrt Impressum
Über uns Presse Info & Service
Start 

Navigation

  • Grundlagen
  • Anwendungsbereiche
    • Öffentliche Gebäude
    • Krankenhäuser
    • Wohngebäude
      • Einzelversorgung oder Nahwärme?
      • Umstellung auf Contracting
      • Projektablauf
      • Projektbeispiele
      • Weitere Informationen
    • Gewerbe & Industrie
    • Beleuchtungsanlagen
  • Contracting-Literatur
  • Contracting-Veranstaltungen
  • Contracting-Links
  • Förderprogramme & Contracting
  • Contracting-Beratung
  • Moderation & Mediation

  • EnergieAgentur.NRW

Inhalt

Druckversion Seite drucken

Umstellung auf Contracting

Der Abschluss von Energieliefer-Contracting-Verträgen für Häuser mit Mietwohnungen kann nicht als isolierte Vertragsbeziehung zwischen Gebäudeeigentümer und Contractor gesehen werden. Die Entgelte für die Wärme- und ggf. Stromlieferung werden schließlich von den einzelnen Wohnungsnutzern getragen.

Paragrafen

Als unproblematisch gilt die Vereinbarung der "eigenständig gewerblichen Lieferung von Wärme und Warmwasser" (Wortlaut der HeizkostenV) auf einen Contractor durch entsprechende Mietvertragsgestaltung bei Neuvermietungen.
  
Im Gebäudebestand müssen für eine rechtssichere Umstellung der bisherigen Wärmeversorgung auf Contracting die Regelungen in bestehenden Mietverträgen beachtet werden. Bei einem Großteil der Mietverträge dürfte eine Umstellung unproblematisch sein.

Die Kernfrage lautet: Müssen Mieter eine Umstellung auf Contracting dulden oder bedarf es der Zustimmung eines jeden einzelnen Mieters?

Die Beurteilung dieser Frage durch deutsche Gerichte fiel in den letzten Jahren teilweise sehr widersprüchlich aus. Jüngere Urteile des BGH seit 2007 haben eine Umstellung auf Contracting jedoch zuletzt erheblich erleichtert:

Bei Mietverträgen, die nach dem 01. März 1989 abgeschlossen wurden und die hinsichtlich der Abrechnung der Betriebskosten einen Hinweis auf die Anlage 3 der § 27 II. Berechnungsverordnung bzw. § 2 Betriebskostenverordnung enthalten, kann der Geäudeeigentümer die Nutzenergieversorgung seines Gebäudes ohne Änderung der Mieverträge auf eine Nutzenergieversorgung über einen Contractor umstellen.   

  
Grundsätzliche Empfehlung:
   

Es kann im Zweifelsfall davon ausgegangen werden, dass Mieter mit Altmietverträgen vor 1989 ihre Zustimmung in Form einer Mietvertragsänderung für eine Umstellung auf Contracting geben müssen.

Wohnungseigentümergemeinschaften müssen einen entsprechenden Beschluss pro Contracting fällen.

Eine Zustimmung der Mieter dürfte aus Sicht der EnergieAgentur.NRW erreichbar sein, wenn

  • die Umstellung auf Contracting ohne Mehrbelastungen der Mieter erfolgen kann,
  • die Mieter angemessen über Alternativen informiert werden. 

 

Durch eine Aktivierung der Social-Media-Buttons senden Sie auch Daten an die Netzwerke, wenn Sie nicht mit den Plugins interagieren, aber beim jeweiligen Anbieter eingeloggt sind. Weitere Informationen . . .

 

Nutzung der Social-Media-Dienste

Wir freuen uns, wenn die Nutzer unserer Website Inhalte auf Twitter, Facebook und Google+ empfehlen. Zu diesem Zweck werden von den Anbietern dieser Plattformen entsprechende Buttons zur Verfügung gestellt.

Durch die Einbindung dieser Buttons werden bereits beim Aufruf einer Seite Daten an Twitter, Facebook und Google+ übertragen, ohne dass Besucher der Seite dem ausdrücklich zugestimmt haben. Neben der Webadresse der besuchten Seite wird auch eine Kennung übertragen, die eine direkte Verknüpfung zwischen dem Besucher der Website und dessen Profil, zum Beispiel auf Facebook, ermöglicht. Ob darüber hinaus weitere Daten übermittelt werden, teilen die genannten Social-Media-Dienste nicht mit.

Um die ungewollte Weitergabe von Benutzerdaten an Twitter, Facebook und Google+ zu verhindern, sind daher die Social-Media-Dienste auf den Websites der EnergieAgentur.NRW standardmäßig deaktiviert. Es werden also keine Daten an Dritte übermittelt, ohne dass Sie dem zugestimmt haben. Erst wenn Sie die Social-Media-Dienste aktiviert und damit Ihre Zustimmung zur Kommunikation mit Facebook, Google+ und Twitter erklärt haben, werden die Buttons auf unserer Website aktiv und stellen die Verbindung mit den Diensten her.

Anschließend können Sie Artikel-Empfehlungen über Twitter, Facebook und Google+ verschicken.

Die Social-Media-Dienste lassen sich auf dieser Seite dauerhaft aktivieren und deaktivieren.

Social Media-Buttons nur dieses Mal aktivieren | dauerhaft aktivieren

Zum Seitenanfang

Online Tools | Publikationen | Newsletter

© 2013 EnergieAgentur.NRW

weiterführende/zusätzliche Infos

Contracting-Leitfaden des Landes NRW

Grundlegende Hinweise zum Contracting und Beispiele erfolgreicher Contractingprojekte aus NRW

  • Mehr

NRW spart Energie

Ziel der Energieeffizienzoffensive „NRW spart Energie“ ist es, den Primärenergieverbrauch bis zum Jahr 2020 um mindestens 20 Prozent zu senken.

  • Mehr

Klimaschutz made in NRW

  • Mehr