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Joint Implementation

Ablauf Joint Implementation

Ablauf Joint Implementationl

Der Begriff Joint Implementation (JI) bezeichnet im Sinne des Kyoto-Protokolls projektbezogene Maßnahmen, bei denen Industrieländer und auch Transformationsländer Emissionsminderungszertifikate durch Minderungsmaßnahmen in anderen Industrie- beziehungsweise Transformationsländern erwerben können. Ein zur Emissionsreduktion verpflichtetes Land oder Unternehmen finanziert ein Klimaschutzprojekt in einem anderen reduktionsverpflichteten Land und erhält damit die im Projekt erzeugten Emissionsreduktionseinheiten, sogenannte Emissions Reduction Units (ERU).
   
Bei JI-Projekten muss ebenso wie bei Clean Development Mechanism (CDM) die Zusätzlichkeit (additionality), das heißt die über einen definierten Normalfall (Baseline bzw. business as usual) hinausgehende Minderung (Credits) nachgewiesen werden. Die Anzahl der generierten Emissionsrechte wird aus der Differenz zwischen Baseline und Projektemissionen ermittelt. Das Land des Investors kann die zertifizierten ERU zur Erfüllung seiner eigenen vertraglich festgelegten Minderungsverpflichtung im Rahmen des Kyoto-Protokolls einsetzen. Zertifikate aus JI-Projekten können ab 2008 im Rahmen des EU-Emissionshandel zum erreichen eigener Minderungsverpflichtungen eingesetzt werden.
 

  • Weitere Informationen zu Joint Implementation

 

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Mit dem Projekt JIM.NRW ermöglicht die EnergieAgentur.NRW erstmals mittelständischen Unternehmen und Kommunen, am Emissionshandel teilzunehmen.

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