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    • Erstellung eines Energieausweises
    • Aussteller und Kosten
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Die Umsetzung

Die Einführung von Energieausweisen im Gebäudebestand wurde in der Energieeinsparverordnung 2007 erstmals geregelt . Ziel des Energieausweises ist es die Energieeffizienz von Gebäuden vergleichbar zu machen und damit Markttransparenz im Gebäudebereich zu erzielen.

 

Erstellung eines Energieausweises

Bei Bedarfsausweisen erfolgt die Datenaufnahme zumeist im Rahmen einer Vor-Ort-Begehung.

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Aussteller und Kosten

Die Energieeinsparverordnung enthält detaillierte Vorschriften über die Mindestqualifikation für Aussteller von Energieausweisen. Für den Gebäudebestand gelten hierbei bundeseinheitliche Regeln.

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Rechtliche Konsequenzen

Nur Hausbesitzer, die eine Wohnung neu vermieten oder ein Gebäude bzw. eine Wohnung verkaufen, müssen einen Energieausweis vorlegen.

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