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Förderung und Anträge

Budget
Zwischen 2007 und 2013 stellt die Europäische Union 2,3 Mrd. Euro für das Themenfeld „Energie“ im Programm „Zusammenarbeit“ bereit.

Förderart und Fördervolumen
Die Förderung der Teilnehmer eines Projektes erfolgt über Zuschüsse. Die Förderung entspricht einem prozentualen Anteil der förderfähigen Ausgaben in Abhängigkeit von den Aktivitäten im Projekt:
  • für Demonstrationsaktivitäten bis zu 50 Prozent
  • für Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten bis zu 50 Prozent, Hochschulen, Non-Profit-Forschungseinrichtungen, öffentliche Einrichtungen und kleine und mittlere Unternehmen können bis zu 75 Prozent Erstattung erhalten
  • für Koordinierungs- und Unterstützungsaktivitäten, Grundlagenforschung sowie Ausbildungsmaßnahmen und Management des Konsortiums bis zu 100 Prozent
Die förderfähigen Ausgaben eines Teilnehmers setzen sich aus den direkten Kosten (z. B. Löhne) und den indirekten Kosten, also dem Gemeinkostenanteil, zusammen. Indirekte Kosten liegen dann vor, wenn keine unmittelbare Zuordnung zu den durch das Projekt entstehenden Kosten getroffen werden kann (z. B. Telefonkosten oder allgemeine Versicherungen). Die Gemeinkosten müssen entweder genau nachgewiesen werden oder es wird ein Pauschalsatz angenommen. Dieser kann für Hochschulen, öffentliche Einrichtungen sowie kleine und Mittelständische Unternehmen bis zu 60 Prozent betragen. Details dazu finden sich in den Ausschreibungen.

Antragsberechtigte
Teilnahmeberechtigt sind juristische Personen (Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Körperschaften des öffentlichen Rechts) und z. T. auch natürliche Personen. In der Regel ist ein Konsortium von mindestens drei Organisationen aus mindestens drei unterschiedlichen Staaten zu bilden, die rechtlich voneinander unabhängig sind. Partner können aus den EU-Mitgliedstaaten, den EU-Beitrittskandidatenländern (Kroatien, Mazedonien, Türkei) oder aus den am 7. Forschungsrahmenprogramm assoziierten Ländern (Island, Israel, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz) kommen. Eine Beteiligung von Projektpartnern aus Drittstaaten muss in besonderem Maße den Zielen des 7. Forschungsrahmenprogramms dienen und ist unter Umständen anderen finanziellen Regelungen unterworfen.

Antragsverfahren
Ein Antrag basiert immer auf einem Aufruf. Die Aufrufe werden auf dem Webportal CORDIS (siehe unten) und im Amtsblatt der EU veröffentlicht. In diesen Aufrufen werden die für eine Projekteinreichung freigegebenen Themen und die Einreichungsfristen festgelegt. Förderanträge sind nahezu immer online über CORDIS direkt bei der EU-Kommission zu stellen.

Weiterführende Informationen
Alle im Zuge der Durchführung des 7. Forschungsrahmenprogramms von der Europäischen Kommission veröffentlichten Informationen stehen im Internet über das Webportal CORDIS zur Verfügung. Der Zugang zum Thema Energie findet sich unter: http://cordis.europa.eu/fp7/cooperation/

 

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