Viele Maßnahmen zur Energieeinsparung oder zur Anwendung erneuerbarer Energie werden vom Land NRW, dem Bund oder den Energieversorgern gefördert. Auf diesen Seiten informieren wir Sie über aktuelle Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten.
Die KfW hat die Programm-Familie „Energetische Stadtsanierung“ um das Programm „Energieeffiziente Quartiersversorgung“ erweitert. Gefördert werden u.a. KWK-Anlagen und die Nutzung industrieller Abwärme einschl. der Errichtung dezentraler Wärmespeicher, Wärmenetze auf Basis von KWK oder industrieller Abwärme, Techniken zur Steigerung der Energieeffizienz bei der Wasserver- und Abwasserentsorgung im Quartier.
Das EEG 2012 definiert in §6 einige technische Vorgaben für PV-Anlagen, die zum Erhalt der EEG-Vergütung erfüllt werden müssen. Die Regelungen betreffen nicht nur Anlagen, die ab dem 1.1.2012 installiert werden, sondern auch Bestandsanlagen. Details hat die EEG-Clearingstelle in einem Hinweis übersichtlich zusammengestellt.
Die neue Ausgabe unseres Magazins liegt in Kürze in den Briefkästen der 26.000 Abonnenten. Titel: "Contracting: Energieeffizienz möglich machen". Weitere Themen sind "Batterierecycling für die Elektromobilität", "Gefragt: Kommunale Klimaschutzmanager" und "Der Reboundeffekt: Wenn der Satte Hunger hat", sowie viele weitere Neuigkeiten aus der Energieregion NRW. Das Abo ist kostenlos, das PDF steht für den Download bereit.
Ab dem 01.01.2012 wird das „ERP-Umwelt und Energieeffizienzprogramm“ durch das KfW-Energieeffizienzprogramm und das KfW-Umweltprogramm ersetzt. Beide Programme stehen Unternehmen ohne Größenbegrenzung zur Verfügung. Im KfW-Energieeffizienzprogramm sind für KMU sehr günstige Zinssätze ab 1,0 % eff. möglich. Die neue „KfW-Finanzierungsinitiative Energiewende“ betrifft Großinvestitionen mit einem Kreditvolumen über 25 Mio. Euro.
Mit dem neuen Förderprogramm "NRW.BANK.Gebäudesanierung" bietet die NRW.BANK allen Eigenheimbesitzern in Nordrhein-Westfalen zusätzlich zu den bestehenden Angeboten der sozialen Wohnraumförderung zinsverbilligte Darlehen für Gebäudesanierungen an.
Im Rahmen der Klimaschutzinitiative des Bundesumweltministeriums ist die überarbeitete Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen erschienen. Neu ist die Förderung von Anschlussvorhaben für die Umsetzung von Klimaschutzkonzepten und Teilkonzepten. Förderanträge für Klimaschutzkonzepte können vom 1.1. bis zum 31.3.2012 gestellt werden.
Mit einem neuen Förderprogramm wird das Bundesumweltministerium (BMU) Maßnahmen zur Klimaanpassung unterstützen. Zuschüsse werden vergeben für die Erstellung von Anpassungskonzepten in Unternehmen (KMU) und für Bildungsangebote, kommunale Leuchtturmvorhaben und interkommunale Netzwerke im Bereich Klimaanpassung. Das Antragsformular wird online bereitgestellt. Die Antragsstellung erfolgt direkt beim BMU.
Ein neues Förderprogramm der KfW richtet sich an integrierte Quartierskonzepte zur Steigerung der Energieeffizienz von Gebäuden und Infrastruktur. Gefördert wird sowohl die Konzepterstellung als auch dessen Umsetzung mit einem Zuschuss in Höhe von 65%. Zu den förderfähigen Kosten gehören daher die Personalkosten eines Sanierungsmanagers. Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften.
Als Teil des Klimaschutz-Start-Programms in NRW legt die NRW.Bank ein Förderprogramm für energie- und ressourcenschonende Investitionen in Unternehmen auf. Fördervoraussetzung ist, dass Energiesparmaßnahmen zu einer Effizienzsteigerung von 20% führen oder im Rahmen ausgewählter Energieberatungsprogramme bzw. einer Teilnahme an mod.EEM erfolgen. Die sehr günstigen Zinskonditionen beginnen ab 1,58 % nominal.
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Das Förderglossar des Bundeswirtschaftsministeriums erläutert Fachbegriffe zur Förderung und Finanzierung
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