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Im Rahmen des Marktanreizprogramms fördert das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Maßnahmen zur Nutzung Erneuerbarer Energien. Das Ziel der Förderung ist, den Absatz von Technologien der Erneuerbaren Energien im Wärmemarkt durch Investitionsanreize zu stärken und deren Wirtschaftlichkeit zu verbessern.
Ein Teil der Förderung besteht aus Zuschüssen, die durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vergeben werden. Förderfähig sind die Errichtung und Erweiterung von Solarkollektoranlagen, Wärmepumpen und Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse.
Zu aktuellen Meldungen, der Richtlinie und Anträgen des BAFA
Für größere Anlagen zur Nutzung Erneuerbarer Energien im Wärmemarkt dient der zweite Teil der Förderung. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) vergibt dazu in dem Programm Erneuerbare Energien - Premium zinsverbilligte Darlehen und gewährt zum Teil Tilgungszuschüsse.
Weitere Informationen zu den Fördermöglichkeiten durch das Marktanreizprogramm finden Sie auch auf den thematisch geordneten Förderübersichten der EnergieAgentur.NRW.
Anzeigetafeln für Anlagen zur Nutzung Erneuerbarer Energien:
Im Zusammenhang mit der Errichtung einer Anlage zur Nutzung Erneuerbarer Energien an Schulen, Ausbildungsstätten, Fachhochschulen, Universitäten oder Kirchen werden zusätzliche Maßnahmen der Visualisierung des Ertrags und/oder eine Veranschaulichung der Technologien, z. B. elektronische Anzeigetafeln in allgemein zugänglichen Räumen, ergänzend gefördert werden. Der Zuschuss beträgt höchstens 2.400 Euro. Die Antragstellung erfolt über das BAFA.
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Das Förderglossar des Bundeswirtschaftsministeriums erläutert Fachbegriffe zur Förderung und Finanzierung
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