Projekt des Monats Oktober 2012
Die Stadt Köln setzt einen Grundsatzbeschluss zum Passivhausstandard um
Der kommunale Gebäudepark ist einer der entscheidenden Ansatzpunkte beim Klimaschutz. Einerseits ist er natürlich Haupt-Emittent in der kommunalen Klimabilanz. Andererseits repräsentieren die Gebäude auch die Stadt gegenüber ihren Bürgern. Daher sind sie sozusagen Klima-Botschafter der Kommune in der Öffentlichkeit.
Wenn die Klimaschutzziele ernst gemeint sind, dann muss bei jeder Sanierung und bei jedem Neubau der maximal mögliche und wirtschaftlich vertretbare Energiestandard realisiert werden. Passiert das nicht, dann ist diese Gelegenheit für die nächsten zwanzig bis fünfzig Jahre verpasst – nämlich bis zur nächsten notwendigen Erneuerung. Wenn dieser Zusammenhang akzeptiert ist, empfiehlt sich ein politischer Grundsatzbeschluss, der den optimierten Baustandard als maßgeblich festschreibt. Einen solchen vorbildlichen Beschluss hat die Stadt Köln gefasst, der nun – nach 2-jähriger Anwendung – auf seine technische und wirtschaftliche Praxistauglichkeit hin überprüft wird.
Klimaschutz und Kostensenkung gehen Hand-in-Hand
Im Gebäudebestand sind energiesparende Maßnahmen vor allem dann wirtschaftlich realisierbar, wenn sie mit ohnehin zu tätigenden Maßnahmen verbunden werden können. Dabei stellt sich die Frage: Wie hoch dürfen die Mehrkosten ausfallen? Bis zu welcher Höhe lassen sie sich durch die zu erwartende Energieeinsparung rechtfertigen?
Diese Frage hat sich auch die Stadt Köln gestellt. In einer Vergleichsrechnung hat sie 2009 Folgendes festgestellt: Beim Neubau einer Standard-Grundschule führt die Unterschreitung der von der EnEV geforderten Dämmstandards um 25 bis 30 Prozent lediglich zu Mehrkosten von rund 1,4 Prozent. Für den Passivhaus-Standard ergeben sich 5 bis 8 Prozent Mehrkosten. Das sind Ausgaben, die sich über die Nutzungsdauer des Gebäudes in der Regel amortisieren.
Dieses Ergebnis stützt auch das Bundesforschungsprogramm „Energieoptimiertes Bauen“. In ihm wurden Baukosten energieoptimierter Gebäude mit denen herkömmlicher Gebäude verglichen. Das Ergebnis: Die Kosten der Projekte variierten zwar deutlich, lagen aber fast ausschließlich innerhalb der Vergleichswerte des Baukostenindexes. Das heißt, die energieeffizienten Gebäude waren nicht wirklich teurer als Gebäude im normalen Baustandard.
Für die Sanierung gilt Entsprechendes: Da die Aktualisierung der EnEV naturgemäß stets dem Fortschritt der Technik hinterher hinkt, ist das Unterschreiten der EnEV-Mindestanforderungen meistens sinnvoll und wirtschaftlich zu rechtfertigen. Als Ergebnis wird der kommunale Haushalt nachhaltig langfristig entlastet.
Diesen Hintergrund hat die Stadt Köln erkannt und beschlossen, auch bei Sanierungen nach Möglichkeit passivhaus-taugliche Bauteile einzubauen. Ist die Wirtschaftlichkeit dabei nicht gegeben, dann soll die EnEV dennoch soweit wie möglich unterschritten werden.
Ein Grundsatzbeschluss setzt Standards
Beispielhaft ist der Pragmatismus der Stadt Köln: Mit dem Grundsatzbeschluss hat sie die Passivhaus-Bauweise zum Standard erhoben. Der Vorteil: Es muss nicht jedes Mal neu über den Sinn von Energieeffizienz diskutiert werden. Vielmehr gibt es nun einen Rechtfertigungsdruck, wenn man von diesem Standard abweichen möchte. Das entlastet den politischen Entscheidungsalltag bei der Menge der anstehenden Baumaßnahmen erheblich.
Recht und billig ist, dass auch ein Grundsatzbeschluss in regelmäßigen Abständen überprüft wird. So werden zur Zeit im Zuge der Beratungen zur Haushaltskonsolidierung in Köln Kosten und Standards bei Baumaßnahmen auf den Prüfstand gestellt werden. Je nach Ausgang dieser Diskussion kann dies evtl. wieder zu einem Abrücken vom Passivhausstandard führen.
Nach dem Grundsatzentscheid wurden die Energie-Leitlinien der Stadt um einen entsprechenden Passus erweitert. Sie definieren die städtischen Mindeststandards im Baubereich und müssen bei jeder Baumaßnahme berücksichtigt werden. Stellt sich bei der Planung heraus, dass sich der Passivhaus-Standard mit vertretbarem Aufwand nicht erreichen lässt, dann kann im Einzelfall davon abgewichen und das Gebäude in dem die EnEV trotzdem übertreffenden Standard realisiert werden. Die Wirtschaftlichkeit bleibt somit gewahrt.
Als weitere Hilfestellung für die planenden Fachingenieure wurde die „Anlage zu den Bau-, Qualitäts- und Ausstattungsstandards (BQA)“ erstellt. In ihr sind die „Rahmenbedingungen: Passivhaus-Standard – Schulen und Kindertageseinrichtungen“ festgeschrieben.
Erste Schulerweiterung im Bau
Im Zuge der Ganztagskonzeption wird ein Erweiterungsbau für das Stadtgymnasium Köln-Porz notwendig. Die in den 1950ger Jahren erbauten zweigeschossigen Schulgebäude umfassen zusammen mit der Sporthalle und der im vergangenem Jahrzehnt gebauten Aula den Schulhof an den Längsseiten. Der Neubau wird dieses Gebäudeensemble komplettieren und räumlich den Abschluss des Schulhofs zum rückwärtigen Parkplatz bilden.
Gebäudekonzept
Der Neubau gliedert sich in zwei Baukörper. Der den Bestand fortführende Riegel beherbergt im Erdgeschoss den Küchenbereich und im Obergeschoss das Lehrerzimmer. Die Räume des Ganztagsbereichs sind in einer sogenannten Box untergebracht, die sich in ihrer Höhe an der angrenzenden Sporthalle orientiert und auf dem Längsbau aufliegt.
Unterhalb der Box befindet sich der Speisesaal. Er öffnet sich über eine raumhohe Glasfassade zum Schulhof. Eine zweigeschossige, zum Schulhof verglaste Treppenhalle verbindet die Geschosse sowie Alt- und Neubau miteinander. Die Treppenanlage bindet die ebenfalls im Umbau befindliche Bibliothek im Dachgeschoss an den Ganztagsbereich an.
Passivhauskonzept
Der kompakte Baukörper in Massivbauweise ist entsprechend der Energie-Leitlinien der Gebäudewirtschaft im Passivhausstandard konzipiert. Die Außenwände werden mit 26 beziehungsweise 30 cm, das Dach mit 30 cm gedämmt. Wie in allen Passivhäusern kommen Fenster mit dreifacher Verglasung sowie eine Lüftungsanlage mit einem Wärmebereitstellungsgrad von 86,5 Prozent zum Einsatz.
Bauherr: Gebäudewirtschaft der Stadt Köln
Projektleitung: GW 262/5 / Frau Landgraf
Planung: hahn helten Aachen
Bauzeit: 07/2012 – 12/2013
Nutzfläche: 991 m² (Neubau)
Gesamtkosten: Neubau 4.748.000 € zuzüglich Sanierung Bibliothek 614.000 € brutto
Kostenkennwert: 1.730 € Baukosten / m²BGF
Heizwärmebedarf nach PHPP: 11,1 kWh/m²a
Primärenergiebedarf nach PHPP: 51 kWh/m²a (ohne Kochprozesse)
| Rahmenbedingungen Passivhaus-Standard [69,32 kb] Anlage zu den Bau-, Qualitäts- und Ausstattungsstandards (BQA) |
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| Energieleitlinien der Stadt Köln [296,02 kb] |
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