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Beschreibung:
Die Einspeisevergütung wird gezahlt für den aus regenerativen Energien erzeugten und in das Netz der allgemeinen Versorgung eingespeisten Strom.
Diese Vergütung soll dazu beitragen, die regenerativen Energien gegenüber den anderen Energiearten langfristig wirtschaftlich konkurrenzfähig zu machen. Gezahlt wird die Einspeisevergütung seit 1990, geregelt durch das Stromeinspeisegesetz (StrEG). Im April 2000 sind die Vergütungssätze durch das Erneuerbare Energiengesetz (EEG) erhöht worden. Somit ist der starke Anstieg seit 2002 mit den erhöhten Vergütungssätzen zu erklären, die für eine gestiegene Attraktivität und daraus folgernd für die Expansion der regenerativen Energien sorgten.
Datenquelle: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit - Erneuerbare Energien in Zahlen-nationale und internationale Entwicklung - Stand: März 2004, Berlin 2004
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, 2006
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