Willkommen bei der EnergieAgentur.NRW

Link zur Startseite der EnergieAgentur.NRW
Start EA.NRW Sitemap Kontakt Anfahrt Impressum
Über uns Presse Info & Service Termine
Start 

Navigation

  • Energiemanagement
  • Bewusstseinsbildung
  • Wärmeerzeugung
  • Energie in Kirchen
  • Beleuchtung
  • Photovoltaik
  • Förderung
  • Weitere Informationen

  • EnergieAgentur.NRW

Inhalt

Druckversion Seite drucken

News vom 19.03.2010

Novelle der 1. BImSchV tritt am 22. März 2010 in Kraft

Für Holzheizungen, Kaminöfen und andere kleine Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe gelten ab dem 22. März 2010 neue Umweltauflagen. Holz ist als regenerative Energiequelle aus Klimaschutzgründen ein sinnvoller Brennstoff zur Wärmeerzeugung. Die Verfeuerung von Holz in Kleinfeuerungsanlagen in Räumen setzt jedoch verschiedene Luftschadstoffe wie Feinstaub frei und führt zu Geruchsbelästigungen – und dies in zunehmendem Maße. „Mit den neuen Grenzwerten werden Luftschadstoffe an der Quelle reduziert. Sie sorgen für eine bessere Luft, Gesundheit und mehr Lebensqualität. Damit ist ein wichtiger Baustein für eine nachhaltige Umweltpolitik gelegt“, sagte Bundesumweltminister Dr. Norbert Röttgen. Mit der Novelle der 1. Bundes-Immissionsschutzverordnung (1. BImSchV) werden die Vorgaben für Öfen und Heizungen, in denen feste Brennstoffe wie beispielsweise Holz verfeuert werden, an die technischen Weiterentwicklungen bei der Verringerung der Schadstoffemissionen angepasst.

„Die Novelle der Kleinfeuerungsanlagenverordnung löst die mittlerweile seit 1988 geltenden, völlig veralteten technischen Vorgaben für Öfen und Holzheizungen ab und fordert den aktuellen Stand der Technik“, so Jochen Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamtes.

Die Regelungen im Einzelnen:

Die 1. BImSchV sieht anspruchsvolle Emissionsgrenzwerte für Staub vor. Diese können von neuen Feuerungsanlagen, die üblicherweise im häuslichen Bereich eingesetzt werden, wie Heizungen, Kaminöfen oder Kachelofeneinsätzen ohne Staubfilter erreicht werden. Die Festlegung von fortschrittlichen Emissionsgrenzwerten für Kohlenmonoxid führt zum Einsatz verbesserter Verbrennungstechniken, die im Ergebnis zudem die Geruchsbelästigungen in der jeweiligen Nachbarschaft reduzieren.

Auch für bestehende Anlagen werden Grenzwerte festgelegt. Sofern für diese Anlagen mit Hilfe einer Herstellerbescheinigung oder durch eine Vor-Ort-Messung die Einhaltung der Grenzwerte nachgewiesen werden kann, ist ein zeitlich unbegrenzter Betrieb möglich. Erst wenn dies nicht möglich ist, kommt zwischen den Jahren 2014 und 2024 ein Sanierungsprogramm zum Tragen. Das Sanierungsprogramm sieht die Nachrüstung oder den Austausch gegen emissionsarme Anlagen vor.

So genannte Grundöfen, Kochherde, Backöfen, Badeöfen, offene Kamine sowie Öfen, die vor dem Jahr 1950 errichtet wurden, sind sogar gänzlich vom Sanierungsprogramm ausgenommen. Ebenfalls ausgenommen sind Öfen, die nicht als Zusatzheizungen, sondern als einzige Öfen zur Beheizung von Wohnungen oder Häusern eingesetzt werden.

Nicht immer ist die Anlage Schuld, wenn der Schornstein qualmt. Vielen Betreibern fehlen das Wissen und die Erfahrung im Umgang mit den Feuerungsanlagen. Aus diesem Grund sieht die 1. BImSchV eine Beratung für die Betreiber zum richtigen Umgang mit der Anlage und den einzusetzenden Festbrennstoffen vor. Außerdem wird der Brennstoff Holz künftig regelmäßig hinsichtlich Qualität im Zusammenhang mit anderen Überwachungsaufgaben überprüft.

Eine deutliche Kostenentlastung bringt die Novelle Betreibern von Öl- und Gasheizungen: Die Intervalle der regelmäßigen Überwachungen werden verlängert. Die bisher jährliche Überwachung soll auf einen dreijährlichen beziehungsweise zweijährlichen Turnus umgestellt werden. Damit wird dem technischen Fortschritt bei Öl- und Gasheizungen Rechnung getragen, die heute wesentlich zuverlässiger arbeiten als noch vor 20 Jahren.

Weitere Informationen unter:
www.bmu.de/luftreinhaltung/downloads/doc/39616.php

Hintergrundpapier zur 1. BImSchV:
www.umweltbundesamt.de/uba-info-medien/mysql_medien.php?anfrage=nnummer&Suchwort776

Ratgeber zum richtigen und sauberen Heizen:
hwww.umweltbundesamt.de/uba-info-medien/mysql_medien.php?anfrage=nnummer&Suchwort151

 

Durch eine Aktivierung der Social-Media-Buttons senden Sie auch Daten an die Netzwerke, wenn Sie nicht mit den Plugins interagieren, aber beim jeweiligen Anbieter eingeloggt sind. Weitere Informationen . . .

 

Nutzung der Social-Media-Dienste

Wir freuen uns, wenn die Nutzer unserer Website Inhalte auf Twitter, Facebook und Google+ empfehlen. Zu diesem Zweck werden von den Anbietern dieser Plattformen entsprechende Buttons zur Verfügung gestellt.

Durch die Einbindung dieser Buttons werden bereits beim Aufruf einer Seite Daten an Twitter, Facebook und Google+ übertragen, ohne dass Besucher der Seite dem ausdrücklich zugestimmt haben. Neben der Webadresse der besuchten Seite wird auch eine Kennung übertragen, die eine direkte Verknüpfung zwischen dem Besucher der Website und dessen Profil, zum Beispiel auf Facebook, ermöglicht. Ob darüber hinaus weitere Daten übermittelt werden, teilen die genannten Social-Media-Dienste nicht mit.

Um die ungewollte Weitergabe von Benutzerdaten an Twitter, Facebook und Google+ zu verhindern, sind daher die Social-Media-Dienste auf den Websites der EnergieAgentur.NRW standardmäßig deaktiviert. Es werden also keine Daten an Dritte übermittelt, ohne dass Sie dem zugestimmt haben. Erst wenn Sie die Social-Media-Dienste aktiviert und damit Ihre Zustimmung zur Kommunikation mit Facebook, Google+ und Twitter erklärt haben, werden die Buttons auf unserer Website aktiv und stellen die Verbindung mit den Diensten her.

Anschließend können Sie Artikel-Empfehlungen über Twitter, Facebook und Google+ verschicken.

Die Social-Media-Dienste lassen sich auf dieser Seite dauerhaft aktivieren und deaktivieren.

Social Media-Buttons nur dieses Mal aktivieren | dauerhaft aktivieren

Zum Seitenanfang

Online Tools | Publikationen | Newsletter

© 2013 EnergieAgentur.NRW

weiterführende/zusätzliche Infos


EA.TV: Tipps für Kirchengemeinden

  • Mehr


Ein praktischer Leitfaden

Neu: "Energiesparen in Kirchengemeinden", 150 Seiten, oekom Verlag.

  • Mehr

E-Mail-Rundbrief

Unser E-Mail-Rundbrief informiert Sie zu aktuellen Themen im Bereich Energien in Kirchengemeinden. Der Bezug ist kostenlos.

  • Mehr

Presseverteiler

Wir nehmen Sie als Journalisten gerne in unseren speziellen Presseverteiler zum Thema "Energie in Kirchengemeinden" auf.

  • Mehr

Newsletter

Alle 14 Tage: Infos und Termine zu erneuerbaren Energien, Energiesparen, Klimaschutz. Und mehr.

  • Mehr

Klimaschutz made in NRW

  • Mehr