Durch die Modernisierung von Heizungen lassen sich große Geldsummen sparen – bei älteren Anlagen durchaus 25 Prozent oder mehr. Hier unterscheiden sich Kirchengemeinden nicht von kommunalen Gebäuden oder Wohngebäuden. Da aber Heizanlagen eine Lebensdauer von rund 20 Jahren haben, ist dieses Potenzial nicht kurzfristig erschließbar. Daher ist es umso wichtiger, bei jeder notwendigen Erneuerung auf den Einsatz einer möglichst effizienten Technik zu achten und diese Maßnahmen vorzubereiten.
Im Folgenden finden Sie aktuelle Inhalte, die das Handbuch im Kapitel 4 "Heizung und warmes Wasser" ergänzen.
26.01.2012 | Fachinformation
Neue Trinkwasserverordnung fordert zusätzliche Legionellentests

Zum 01.November ist die Überarbeitung der Trinkwasserverordnung in Kraft getreten. Geändert hat sich unter anderem die Untersuchungspflicht und -häufigkeit auf Legionellen für Betreiber von Großanlagen von Warmwasser-Installationen, die Duschen versorgen. Hiervon betroffen sind u.a. Tagungshäuser, Kindergärten, Gemeindezentren und größere Wohngebäude ab drei Wohneinheiten und Wohnheime.
17.03.2010 | Aktuell
1.BImSchV geändert: Schornsteinfeger kommt seltener

Im Frühjahr 2010 wurde die 1.Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz – die sogenannte Kleinfeuerungsanlagen-Verordnung - an den Stand der Technik angepasst. Sie regelt u.a. die max. zulässigen Emissionen und die Überwachungsintervalle. Mussten bisher die Anlagen jährlich vom Schornsteinfeger geprüft werden, reicht nun für Öl- und Gaskessel ein Rhythmus von 3 Jahren, wenn die Kessel jünger als 12 Jahre bzw. alle 2 Jahren, wenn die Kessel älter als 12 Jahre sind.
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