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Konjunkturpaket II

Nachhaltig Energiekosten senken – mit dem Konjunkturpaket II
 

TH Gymnasium Dinslaken
Die Liegenschaften nordrhein-westfälischer Kommunen sind größtenteils vor mehreren Jahrzehnten gebaut worden, teilweise sind sie über hundert Jahre alt. Zum Zeitpunkt des Baus spielten energetische Gesichtspunkte nur eine untergeordnete Rolle. Dies gilt vor allem für die 1950er, 1960er und die beginnenden 1970er Jahre, als aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung und des Bevölkerungswachstums z. B. viele Schulen und Schwimmbäder gebaut wurden. Energie war preiswert verfügbar und die CO2-Problematik unbekannt.

Daher sind heute – vorsichtig ausgedrückt – viele kommunale Liegenschaften unter energetischen Gesichtspunkten optimierungsbedürftig. In diesen Gebäuden schlummert ein ungeheures Potenzial für den Klimaschutz. Mit modernen Turnhallen und Schulen und einer besseren Dämmung öffentlicher Gebäude lassen sich nicht nur Tonnen des klimaschädlichen Kohlendioxids einsparen, sondern auch eine Menge Geld. Den Kommunen ist dies durchaus bewusst, die Umsetzung entsprechender Maßnahmen scheiterte bislang jedoch häufig an der Finanzierung.

Schule in Medebach
Das Konjunkturpaket II bietet nun die Möglichkeit, solche Maßnahmen in Angriff zu nehmen, die bisher in Ermangelung ausreichender Mittel aufgeschoben wurden. Eine herausragende Rolle in diesem Paket spielt das Gesetz zur Umsetzung von Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder (Zukunftsinvestitionsgesetz – ZuInvG, Artikel 7 des Gesetzes zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland), das Bestimmungen über die Finanzhilfen des Bundes nach Artikel 104b des Grundgesetzes für zusätzliche Investitionen der Kommunen in Höhe von insgesamt 10 Milliarden € enthält. Das Land NRW erhält aus dem Konjunkturpaket etwa 2,8 Milliarden €. Mit knapp 2,4 Milliarden € reicht die Landesregierung rund 84 Prozent der Fördermittel an die Städte und Gemeinden weiter, deutlich mehr als die von der Bundesregierung festgelegten 70 Prozent.

Der Schwerpunkt der Sanierungen muss auf Maßnahmen zur Verringerung der CO2-Emmissionen und der Steigerung der Energieeffizienz auch unter Einsatz erneuerbarer Energien liegen. Die Kommunen können damit dauerhaft Energie- und Betriebskosten senken und zugleich Signale zum schonenden Umgang mit den begrenzten Ressourcen und zum nachhaltigen Wirtschaften setzen.

Was Kommunen bereits tun können
 
Kommunen sollten bereits mit den Vorarbeiten beginnen, da alle dafür maßgeblichen Bedingungen feststehen. Dazu zählt zunächst die Sichtung aller vorliegenden Planungen in den Förderbereichen sowie eine Prioritätensetzung, welche Maßnahmen zur Förderung in Betracht kommen. Dies sollten die Bürgermeister zur Chefsache erklären, damit die notwendige Abstimmung zwischen den verschiedenen Ämtern und mit den politischen Gremien schnell durchgeführt werden kann. Noch nicht fertige Planungen sollten zügig zum Abschluss gebracht werden.

Optimierung im Bestand: Von der Beleuchtung bis zur Wärmedämmung
  

Das Portal „Sanierung kommunaler Gebäude“ möchte Hinweise geben, wie man das Ziel effizienter Energieverwendung mit Blick auf die Fördermöglichkeiten des Konjunkturpaketes II praxisgerecht umsetzen kann. Im Gebäudebestand kann man durch energetische Sanierungsmaßnahmen große Einspareffekte erzielen; die möglichen Maßnahmen reichen von geringinvestiven Projekten, wie z. B. die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs am Wärmeverteilsystem, bis zu umfangreichen Sanierungen der Gebäudehülle.

Weitere Informationen:
  
  • Informationen der Bundesregierung
  • Informationen des Innenministeriums des Landes NRW

 

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