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Gesetze und Verordnungen

Hier haben wir für Sie Informationen über die relevanten Gesetze und Verordnungen zum Thema Gebäudemodernisierung bereit gestellt.

 

EnEV

Wenn Sie ein Gebäude sanieren, fordert der Gesetzgeber die Einhaltung von Mindeststandards. Bei der Gebäudedämmung dürfen beispielsweise bestimmte Dämmstärken nicht unterschritten werden. Gleichzeitig müssen in vielen bestehenden Gebäuden Nachrüstungen vorgenommen werden, wie die Dämmung der obersten Geschossdecken oder die Dämmung von bisher ungedämmten Rohrleitungen im Keller. Diese Anforderungen sind in der Energieeinsparverordnug (EnEV) festgelegt.

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BImSchV

Der Schornsteinfeger prüft die Abgaswerte Ihrer Heizungsanlage und dokumentiert die Ergebnisse in einem Messprotokoll. In der Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) sind die zulässigen Grenzwerte festgelegt.

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