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News vom 09.03.2012

Geplante Einspeisevergütung für neue Photovoltaikanlagen: Rechner der EnergieAgentur.NRW ermöglicht Vergleich der jetzigen und der geplanten Einspeisevergütung.

Protest auf Seiten der Solarwirtschaft und Verunsicherung bei Betreibern von Photovoltaikanlagen hat die geplante Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) hervorgerufen. Der Gesetzesentwurf, der heute (9.3.)  vom Bundestag diskutiert und an die Ausschüsse verwiesen wurde, sieht nämlich die neuerliche Kürzung der Einspeisevergütung für Strom aus Solaranlagen um zwischen 20 und 30 Prozent vor, und das bereits zum 1. April. Aber: "Wer jetzt schon seine Solaranlage auf dem Dach hat, kann sich beruhigt zurücklehnen", stellt Bernd Geschermann klar,  Energieberater bei der EnergieAgentur.NRW. Er bekommt 20 Jahre lang die gesetzlich vorgesehenen  Einspeisevergütung  nach dem EEG. Betroffen sind dagegen diejenigen, die derzeit Solarmodule auf dem Dach des Eigenheims oder gar eine größere Anlage planen. "Wenn jemand gerade erst über eine Installation nachdenkt und Angebote vergleicht, raten wir ihm, erst abzuwarten, bis die Lage geklärt ist", sagt Geschermann. Wo bereits gebaut wird, sollte die Anlage möglichst bald fertig gestellt werden.. Langfristig sei aber ein Bauen ohne regenerative Energien unklug.

Dass die Vergütungen für  aus PV Anlagen gewonnene Energie zurückgefahren werden, kommt nicht überraschend - die so genannte Degression ist im EEG angelegt, auch ein Anreiz zur Eigennutzung des erzeugten Solarstroms ist bereits im jetzigen EEG enthalten. . Doch mit der derzeit diskutierten Novelle will die Bundesregierung die Vergütungssätze deutlicher und schneller senken, als es das EEG es bislang vorsieht. Die Begründung in groben Zügen: Die Kosten für Photovoltaik-Module sind in den vergangenen Jahren niedriger geworden, die Vergütung für den ins Netz eingespeisten Strom blieb relativ hoch, von "Überförderung" ist die Rede. Mit unangenehmen Folgen für den Mittelstand:
"Im vergangenen Jahr hat es solch einen riesigen Boom gegeben, dass die Installationsbetriebe kaum nachkamen", sagt Energieberater Geschermann. "Jetzt liegen ihre Lager voll mit Modulen, aber aufgrund der außerplanmäßigen und überraschenden Kürzungspläne zögern die Abnehmer  oder stornieren gar Aufträge ."
Doch nicht nur der Mittelstand und die Hersteller sehen sich bedroht, auch die Betreiber von Anlagen brauchen Planungssicherheit, um wirtschaftlich kalkulieren zu können. Einfluss auf die Berechnung hat nicht nur das Verhältnis von Investitionskosten zu Abnahmepreis. Das geänderte Gesetz würde den Solarstomproduzenten zwingen, mindestens 15 % der erzeugten Solarstoms selber zu nutzen oder selber zu verkaufen. Damit wären kleiner konzipierte Anlagen rentabler für den Betreiber, der nur eine geringe Menge selbst abnehmen kann.

Wie lange muss der Photovoltaik-Interessent nun auf die neuen Vorgaben warten? Das kann derzeit niemand voraussagen. Der Bundesrat wird erst am 11. Mai zum Gesetzesentwurf Stellung nehmen. Im Falle eines Einspruchs wäre eine Einigung erst in einem langen Verfahren über den Vermittlungsausschuss zu erzielen - dennoch könnte die Senkung der Einspeisevergütungen dann rückwirkend in Kraft treten.

Der Gesetzesentwurf setzt aus Marketingsicht gerade zum Jahrestag der Reaktorkatastrophe von Fukushima ein fatales Signal, sagt Dr. Joachim Frielingsdorf, Leiter Kommunikation bei der EnergieAgentur.NRW: "Nachdem zunächst die schnelle Energiewende beschlossen wurde, muss der Verbraucher nun den Eindruck bekommen, Fukushima sei wohl doch nicht so schlimm gewesen. Das kann so nicht gewollt sein - auch hier bedarf es einer Nachjustierung."

Der PV.rechner der EnergieAgentur.NRW bietet die Möglichkeit, die Rentabilität einer Solaranlage nach den derzeit gültigen und nach den nun geplanten Einspeisevergütungen zu berechnen:

  • http://www.energieagentur.nrw.de/pv.rechner

 

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