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Energieberatung in KMU:
Energieberatung Mittelstand

Energieberatung Mittelstand

Die KfW hat das Beratungsprogramm für Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) überarbeitet. Bisher lief das Programm unter dem Namen „Sonderfonds Energieeffizienz in KMU“ und wird nun mit dem Titel „Energiebratung Mittelstand“ weitergeführt. Das Kreditprogramm wird als „KfW-Energieeffizienzprogramm“ fortgeführt.
 
EU-Kriterien für die Einstufung als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU)
 
  • bis zu 250 Mitarbeiter
     
  • Jahresumsatz kleiner als 50 Millionen Euro oder Jahresbilanzsumme kleiner als 43 Millionen Euro
     
  • Kontrolle von weniger als 25 Prozent der Anteile des Kapitals oder der Stimmrechte durch Nicht-KMU oder öffentliche Stellen
 
EU-Kriterien für die Einstufung als kleines Unternehmen (KU)
 
  • bis zu 50 Mitarbeiter
     
  • Jahresumsatz kleiner als 10 Millionen Euro oder Jahresbilanzsumme kleiner als 10 Millionen Euro
     
  • Kontrolle von weniger als 25 Prozent der Anteile des Kapitals oder der Stimmrechte durch Nicht-KMU oder öffentliche Stellen
 
Im Rahmen der Beratungsförderung für KMU werden Zuschüsse für qualifizierte und unabhängige Energieeffizienzberatungen in Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gewährt. Vorgesehen ist zunächst eine Initialberatung, bei der energetische Schwachstellen im Unternehmen untersucht werden. Darauf folgt eine Detailberatung, eine vertiefende Energieanalyse zur Erarbeitung eines konkreten Maßnahmenplans.
 
Zur Umsetzung des Maßnahmeplans, für die empfohlenen Anschaffungen und Modernisierungen stehen zinsgünstige Investitionskredite für Energiesparmaßnahmen im Rahmen des KfW-Energieeffizienzprogramm zur Verfügung. Die Investitionskredite werden über die Hausbank des jeweiligen Unternehmens abgewickelt.
 
Initialberatung
 
Unternehmen erhalten für die Initialberatung einen Zuschuss in Höhe von bis zu 80 % des Beraterhonorars. Der Zuschuss beträgt maximal 1.280 Euro.
 
Im Rahmen der Initialberatung müssen energetische Schwachstellen im Unternehmen auf Basis vorhandener energietechnischer Daten untersucht und eine Betriebsbesichtigung durchgeführt werden. Das Ergebnis der Prüfung wird in einem standardisierten Abschlussbericht dokumentiert. Der Zeitrahmen für die Initialberatung beträgt maximal drei Monate ab Erteilung der Zusage durch die KfW. Die Unterlagen müssen spätestens einen Monat später vollständig beim Regionalpartner vorliegen.
 
Detailberatung
 
Unternehmen erhalten für die Detailberatung einen Zuschuss in Höhe von bis zu 60 % des Beraterhonorars. Der Zuschuss beträgt maximal 4.800 Euro.
 
Im Rahmen der Detailberatung wird eine vertiefende Energieanalyse durchgeführt, um einen konkreten Maßnahmeplan aufstellen zu können. Ziel ist es, die Bereiche mit den größten energetischen Schwachpunkten beziehungsweise den größten Effizienzpotenzialen zuerst zu analysieren. Die Detailberatung ist innerhalb von acht Monaten ab Erteilung der Zusage durch die KfW umzusetzen. Die Unterlagen müssen spätestens einen Monat später vollständig beim Regionalpartner vorliegen.
 
Antragstellung
 
Die Beantragung des Beratungszuschusses ist über die Regionalpartner der KfW möglich. Es sind überwiegend die örtlichen Industrie- und Handelskammern sowie die EnergieAgentur.NRW. Ihren nächsten Ansprechpartner finden Sie unter: www.rp-suche.de
 
Beraten dürfen nur die von der KfW zugelassenen Energieberater. Das Unternehmen wählt ausschließlich aus der KfW-Beraterbörse einen Effizienzberater, siehe unter: www.kfw-beraterboerse.de
Der Beratungsvertrag mit einem Energieeffizienzberater kann erst nach Antragstellung und Zusage durch die KfW abgeschlossen werden.
 
Anträge und weitere Informationen zu dem Programm erhalten Sie bei den Regionalpartnern sowie bei der KfW unter: http://energie-beratung.kfw.de
 
 
Ansprechpartner bei der EnergieAgentur.NRW:
Frau Angelika Pill, Tel. 0211 / 86642 - 10
Herr Jörg Buschmann, Tel. 0211 / 86642 - 288

Initialberatung

Mit einer unentgeltlichen Initialberatung unterstützt die EnergieAgentur.NRW Unternehmen und Kommunen und berät zu kostensparenden Bau-, Sanierungs- und Energieeffizienzmaßnahmen.

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Contracting

Bei Contracting handelt es sich um moderne Energiedienstleistungen, bei der Aufgaben der Energiebereitstellung oder -optimierung von Gebäuden über einen vertraglich fixierten Zeitraum auf ein externes Dienstleistungsunternehmen übertragen werden.

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Beratungsangebote

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aktionswoche.Efit

Die EnergieAgentur.NRW hat vielfältige Informationen und Aktionsmittel zusammengetragen, damit Unternehmen, Kommunen oder Verwaltungen Energiesparwochen selbst durchführen können.

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Energieberatungsmobil NRW

Effektiv Energie nutzen – gewusst wie! Der Energiebus besucht im Auftrag des Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW Unternehmen und Kommunen in NRW, um vor Ort über die ökonomische Verwendung von Energie zu informieren.

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Energieberatung in KMU: Mittelstand

Die KfW hat zusammen mit dem Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie ein Förderprogramm „Sonderfonds Energieeffizienz in KMU entwickelt.

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mission E

Unternehmen und Verwaltungen können mit Hilfe der „mission E“ – das E steht für Energie, Effizienz, Einsparung, Emission und Engagement – langfristig ihren Energieverbrauch und ihre Energiekosten senken und einen Beitrag zum Klimaschutz leisten.

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